Wie regeln andere Länder selbstbestimmtes Sterben?

Schweiz
Passive Sterbehilfe ist in der Schweiz erlaubt.
Hierfür muss eine Patienten-Verfügung vorliegen.
Ärztinnen und Ärzte erfüllen den Wunsch der Patient*innen aus der Patienten-Verfügung.
Assistierter Suizid ist in der Schweiz erlaubt.
Das ist erlaubt, wenn der Mensch sich das wünscht.
Es gibt sogar Organisationen, die Menschen beim Sterben unterstützen.
Zum Beispiel besorgen diese Organisationen ein tödliches Medikament.
Die Menschen müssen das Medikament selbst einnehmen.
In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe nicht eindeutig geregelt.
Ärztinnen und Ärzte können dem Menschen selbst ein tödliches Medikament geben.
Es kann aber sein, dass Ärztinnen und Ärzte dafür verklagt werden.
Unterstützt jemand einen Menschen beim Sterben, weil er dadurch einen Vorteil hat, ist das strafbar.

Mehr Informationen in Standard-Sprache gibt es hier: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/gesetzgebung/archiv/ste…


Niederlande, Belgien und Luxemburg
Alle 3 Länder erlauben die aktive Sterbehilfe.
Alle 3 Länder erlauben den assistierten Suizid.
Mehr Informationen in Standard-Sprache gibt es hier:
https://wetten.overheid.nl/BWBR0012410/2020-03-19
https://legilux.public.lu/eli/etat/leg/loi/2009/03/16/n2/jo#:~:text=Pou…
https://www.ejustice.just.fgov.be/cgi_loi/change_lg.pl?language=fr&la=F…

Österreich
Seit 2021 ist der assistierte Suizid in Österreich erlaubt.
Voraussetzung dafür ist eine sogenannte Sterbe-Verfügung.
Diese Sterbe-Verfügung ist ähnlich der Patienten-Verfügung in Deutschland.
Zusätzlich muss der Menschen mit 2 Ärztinnen oder Ärzten sprechen.

Die 2 Ärztinnen oder Ärzte dürfen sich nicht kennen.
Mehr Informationen in Standard-Sprache gibt es hier: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_242/BGBLA_202…