Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungs-Gericht beschlossen:
Assistierter Suizid ist wieder erlaubt.
Der Paragraph 217 im Straf-Gesetzbuch wurde gestrichen. Von 2015 bis 2020 gab es den Paragraph 217 im Straf-Gesetzbuch.
Darin stand: Hilft ein Mensch einem anderen Menschen beim Sterben, kann dieser Mensch bestraft werden.
Der Gesetzgeber muss neue Regelungen zum assistierten Suizid treffen.
Diese Regelungen gibt es bis heute noch nicht.
Was ist das Problem?
Das Bundesverfassungs-Gericht hat den assistierten Suizid wieder erlaubt.
Aber:
Menschen dürfen anderen Menschen nicht einfach so beim Sterben helfen.
Das Bundesverfassungs-Gericht hat nicht genau gesagt:
- Wann dürfen Menschen anderen Menschen beim Sterben helfen? Zum Beispiel: Wenn ein Mensch einmal sagt: „Ich möchte sterben.“?
- Wie dürfen Menschen anderen Menschen beim Sterben helfen? Zum Beispiel: Darf ich einem Menschen ein tödliches Medikament geben?
- Wer darf einem anderen Menschen beim Sterben helfen?
Angehörige?
Pflegekräfte?
Alle Menschen?
Diese Fragen beantwortet das Urteil vom Bundesverfassungs-Gericht nicht.
Deshalb muss der Gesetzgeber solche Fragen beantworten.
Das dauert aber noch.
Es gibt immer wieder neue Gesetzes-Entwürfe vom Bundestag.
Hier finden Sie aktuelle Informationen in Standard-Sprache:
https://www.denkraum-assistierter-suizid.de/die-rechtslage/die-aktuelle…