Blick in die Praxis 2: Dignitas

Interview mit Frau Martino, Vorständin von Dignitas Deutschland

Mit dem Namen Dignitas verbindet man zunächst den Verein in der Schweiz. Wie sind Sie mit dem Verein in der Schweiz verbunden?

Sandra Martino: Dieselbe Philosophie und der Name verbinden die ansonsten eigenständigen Vereine in Deutschland und der Schweiz. Ich selbst bin seit 18 Jahren im Schweizer Verein tätig und habe geholfen, entsprechende Strukturen in Deutschland anzulegen. 


Wann wende ich mich an Dignitas?

Sandra Martino: Das ist ganz unterschiedlich – es gibt Menschen, die aus einer philosophischen Überlegung dem Verein beitreten, um sich und anderen die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebensendes zu sichern. Die Mehrheit der Menschen, die Dignitas kontaktieren, leiden oder kennen jemanden, der leidet: An Krankheiten, am Leben, am Alter.

Dignitas Deutschland bietet kostenlose Beratung zu allen Fragen am Lebensende an: Erstellung und Durchsetzung einer Patientenverfügung, Zugang zu Palliativmedizin bei unbeherrschbaren Schmerzen, Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten für eine Zweitmeinung und auf ausdrücklichen Wünsch auch zu Psychologinnen und Psychologen. Im Weiteren informieren wir zu Möglichkeiten und Grenzen des freiwilligen Verzichts auf Nahrung und Flüssigkeit, des Behandlungsabbruchs und der Suizidhilfe respektive Freitodbegleitung, wie wir es nennen. Wer eine konkrete Abklärung zur Freitodbegleitung wünscht, kann Mitglied werden. Aktuelle Informationen gibt es immer auf der Homepage von Dignitas. (www.dignitas.de)

Was bedeutet eine Mitgliedschaft bei Dignitas Deutschland?

Sandra Martino: Man zahlt einen Mitgliedsbeitrag von 20 € pro Monat und eine einmalige Einschreibgebühr von 120 €. Wer in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebt, kann um eine Reduktion der Mitgliederbeiträge ersuchen. Mit dieser Mitgliederschaft hat man Anrecht auf eine juristisch geprüfte Patientenverfügung, auf Beratung, wenn es Probleme mit Ärzten oder Krankenhäusern gibt, und auf eine Vor-Prüfung der Unterlagen, die für eine Freitodbegleitung notwendig sind. Mit den Mitgliedsbeiträgen alimentieren wir auch die Rechtsfortentwicklung und -erhaltung. Es verschlingt Unsummen von Geld, einer drohenden Überregulierung gegenzuhalten und wenn nötig wieder vors Bundesverfassungsgericht zu gehen. 

Kann man sich auf den Erstkontakt mit Ihnen vorbereiten? Wenn ja, wie?

Sandra Martino: Man sollte die Situation der Person, um die es geht, möglichst präzise beschreiben können, damit die Beratenden wissen, wo sie einsetzen sollen und welche Informationen relevant sind.

Was sind die häufigsten Fragen, die Ihnen gestellt werden?

Sandra Martino: Die Top-Zwei Fragen an uns sind:
1.) Wie geht Suizidhilfe?
2.) Erfülle ich die Kriterien?
Das Bundesverfassungsgericht hat Menschen das Recht zugesprochen, das eigene Leben zu beenden und dazu Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dieses Recht ist gebunden an die „Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches“: Die Betroffenen müssen über alle relevanten Informationen verfügen und auf dieser Grundlage das Für und Wider abwägen können. Insbesondere müssen Sie verbliebene Optionen und Alternativen zur Freitodbegleitung kennen. Zudem muss der Sterbewunsch von „einer gewissen Dauerhaftigkeit und inneren Festigkeit“ und frei von übermäßigem Einfluss durch andere Personen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat eingeschränkt, dass man fähig sein muss, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung bilden und nach dieser Einsicht handeln zu können. In Arztberichten steht oft „Depression“ als Nebendiagnose. Da stellt sich dann die Frage, inwieweit die freie Willensbildung dadurch beeinträchtigt sein könnte. Würde diese Person auch den Freitod wählen, wenn sie nicht an einer Depression leiden würde? Bei einer Person, die zum Beispiel an einer Krebserkrankung leidet und aufgrund der x-ten Chemotherapie eine Depression entwickelt hat, ist dies meist der Fall, da der Sterbewunsch durch die somatische Erkrankung bedingt ist. Schwierig wird es, wenn der Sterbewunsch Symptom einer akuten Depression ist oder bei Menschen, die wegen ihrer psychischen Erkrankung sterben möchten. Hier muss die Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches durch Fachärzte der Psychiatrie begutachtet werden. 
Auch bei Sätzen wie „Ich will niemandem zur Last fallen!“, muss man gut hinhören: Was ist das Handlungsleitmotiv? Niemand sollte aus reiner Nützlichkeitserwägung den Freitod wählen. 

Was ist in etwa die Zeitschiene?

Sandra Martino: Man muss mit mehreren Monaten rechnen – eine Freitodbegleitung braucht eine sehr sorgfältige Vorbereitung und genaue Abklärung. Mit dieser Abklärung sollte man daher auf keinen Fall bis 5 vor 12 warten. Die tatsächliche Entscheidung, das eigene Leben zu beenden, kann dann gegebenenfalls um 5 vor 12 getroffen werden.

Wäre es sinnvoll, schon als Familie mit erwachsen werdenden Kindern über das Thema zu reden und Mitglied bei Dignitas zu werden?

Sandra Martino: Solange ein Mensch entscheidungsfähig ist, gilt das Geäußerte. Ist die Entscheidungsfähigkeit nicht mehr gegeben oder kann sich ein Mensch nicht mehr äußern, müssen die nächsten Angehörigen oder Inhaber der Vorsorgevollmacht nach dem mutmaßlichen Willen der oder des Betroffenen entscheiden. Dann hilft es sehr, schon einmal in Ruhe über die eigene Philosophie, Wertvorstellung und Wünsche in Bezug auf Sterben und Tod gesprochen zu haben. Wir empfehlen ebenfalls, eine Patientenverfügung auszufüllen, bevor man schwer krank ist, um festzuhalten, was wann passieren oder aber vermieden werden soll. 


Wie geht Dignitas konkret mit einem Sterbewunsch um?

Sandra Martino: Zunächst klären wir, ob die Person, die für eine Freitodbegleitung anfragt, die rechtlichen Anforderungen für eine Freitodbegleitung erfüllt: Ist sie gut informiert, entscheidet frei von äußerem Druck und bei klarem Bewusstsein?
Dazu formuliert die betreffende Person ein Gesuch, in dem sie selbst ihre Situation darlegt und begründet, weshalb sie ihr Leben beenden möchte und dabei Unterstützung von Dignitas wünscht. Daneben braucht es einen Lebensbericht: Was war ihr wichtig, was war ihr Lebensmotto? Meist kommt da auch das Thema Selbstbestimmung vor, nicht hilflos sein zu müssen. Zudem beschreiben die Sterbewilligen in diesem Bericht ihr familiäres Umfeld, ihren Freundeskreis und deren Haltung zum Wunsch nach Suizidhilfe. Die gesundheitliche Situation wird durch entsprechende Arztberichte belegt. Wir haben viele Leute, die seit Jahren alles vorbereitet haben. Da ist es gut, immer mal wieder einen aktuellen Arztbericht zu den Unterlagen zu legen.

Wenn wir Schwierigkeiten bekommen, dann von Angehörigen, die nicht in die Vorbereitung einer Freitodbegleitung eingebunden waren und erst im Nachhinein davon erfuhren. Deshalb versuchen wir, während der Vorbereitung einen Einblick in die familiäre Situation zu bekommen, arbeiten mit den Betroffenen darauf hin, dass sie ihre Angehörigen möglichst früh einbeziehen und ihre Überlegungen teilen. Die Angehörigen sind emotional oft an einem ganz anderen Ort und brauchen Zeit, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Sind die Unterlagen komplett, leiten wir das Gesuch als Ganzes einem Arzt oder einer Ärztin zu. Dignitas verfügt über einen Pool von Ärztinnen und Ärzten, die die Assistenz bei einem Suizid mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Manchmal kann sogar der Hausarzt oder die Hausärztin für die Mitwirkung an der Freitodbegleitung gewonnen werden. Dazu ermutigen wir. Oft bezweifeln die Hausärzte und Hausärztinnen aber, dass Freitodbegleitung legal ist und die Auskunft der Landeärztekammern fällt meist ablehnend aus. Dabei ist seit dem 26.02.2020 Suizidhilfe unter Einhaltung der vorgenannten Kriterien absolut legal!

Kann sich die angefragte Ärztin oder der angefragte Arzt nach Lektüre der Unterlagen vorstellen, in diesem Fall Suizidhilfe zu leisten, werden der betroffenen Person die entsprechenden Kontaktdaten mitgeteilt, um einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren, anhand dessen sich die Ärztin oder der Arzt persönlich von der Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches überzeugen kann. 

Ist alles geklärt, kann ein Termin für die Freitodbegleitung vereinbart werden. Natürlich können die Sterbewilligen diesen Termin bis zuletzt absagen oder verschieben. Manchmal macht die Krankheit einen Schub und der Termin soll vorverschoben werden. Oder die Enkelin kommt noch aus Australien angereist – dann soll es die Möglichkeit geben, sich zu verabschieden. Wird aber zu oft verschoben und gleich wieder ein neuer Termin angefragt, steht die vom BVerfG geforderte „innere Festigkeit“ in Frage. 

Zum Termin bringt der Arzt oder die Ärztin das Medikament und alle medizinischen Utensilien zum Anlegen eines intravenösen Zugangs mit. Wichtig ist, dass der sterbewillige Mensch diese Zuleitung selbst öffnet und damit den letzten Akt, der sein Leben beenden wird, selbst ausführt. Für Sterbewillige mit schweren körperlichen Einschränkungen stehen Hilfsmittel zur Verfügung: Auf etwas beißen oder mit irgendeinem Körperteil einen Hebel umlegen – irgendwie ist es immer möglich.

Nach jeder Freitodbegleitung wird die Polizei gerufen, da es sich um eine unnatürliche Todesursache handelt. Die Todesermittler sehen sich den „Tatort“ an und machen die Leichenschau mit einem Arzt. Zur Nachvollziehbarkeit des Sterbewunsches legen wir die gesammelten Dokumente für die Todesermittler bereit. Heute kommen meist Kriminalbeamte in Zivil. Zu Beginn, als die Information noch nicht verbreitet war, dass Freitodbegleitung in Deutschland legal ist, kam die Polizei oft mit Blaulicht und Streifenwagen, um den „Tatort“ zu sichern. In den letzten Jahren gab es Weiterbildungen und Aufklärung für Polizisten. Heute sind sie meist sehr gut informiert und empathisch den Angehörigen gegenüber. Es gibt kaum Befragungen auf dem Polizeiposten mehr, sondern das wird alles vor Ort geklärt.

Das sind Themen, die Dignitas durch eine gute Zusammenarbeit erwirkt hat?

Nicht nur Dignitas, es gibt ja auch andere Organisationen. Zu Beginn haben wir uns stark untereinander ausgetauscht: Was funktioniert, wo haben wir Schwierigkeiten gekriegt. Ich glaube, dass alle Organisationen, die Qualitätskriterien für die Umsetzung von legaler Suizidhilfe festgelegt haben und sich daran halten, mitgeholfen haben. Inzwischen sind es fünfeinhalb Jahre – das sind auch einfach Erfahrungswerte!

Wie häufig bekommen Sie Anfragen?

Sandra Martino: Es gehen viele Gesuche bei Dignitas ein. Nach der Zusage eines Arztes oder einer Ärztin hören wir oft lange nichts. Nur etwa die Hälfte nehmen die Freitodbegleitung tatsächlich in Anspruch. Ein Hausarzt hat mir einmal erzählt, dass er einer seiner Patienten zugesagt habe, ihn beim selbstbestimmten Lebensende zu unterstützen. Jeden Monat hätte er ihm versichert „Ich stehe Ihnen zur Seite!“, und jeden Monat war die Antwort des betagten Herrn „Wie schön, aber noch ist es nicht so weit!“. Die Sicherheit, nicht leiden zu müssen, reichte ihm fürs erste aus. Dann bekam er einen Infekt und ist eines natürlichen Todes gestorben.

Ich habe großen Respekt vor Menschen, die ihr eigenes Todesdatum festlegen. Ich habe noch nie jemanden getroffen, der das leichtsinnig macht. 

 

Erleben Sie einen Unterschied zwischen gläubigen Menschen und Menschen, die sich als distanziert zu Glaube und Religion bezeichnen?

Sandra Martino: Oft beginnt das Gespräch mit einem „Grüß Gott!“, und dann wird über Suizidhilfe gesprochen –der Glaube ist bei vielen Menschen, die uns kontaktieren, einfach da. Und anlässlich von Freitodbegleitungen hören wir oft: „Gestern war noch der Pfarrer da und hat die Kerze dagelassen.“ Mein Eindruck ist, die Glaubensvertreter, die nahe am Menschen sind, die haben weniger Probleme damit, weil sie das Leid sehen, weil sie die Begründung hören. Es sind meist die Kirchenfunktionäre, die eine philosophische Haltung dazu repräsentieren, die so dagegen sind. Und es gibt manchmal auch Menschen, die kurz vor dem Tod dann doch noch befürchten, ins Fegefeuer zu kommen, vor allem bei sehr betagten Menschen. Die Frage, was sie nach dem Tod erwartet, wird in den Gesprächen thematisiert, aber es ist kein Für oder Wider Freitodbegleitung. Ich habe festgestellt, dass jeder Mensch schlussendlich seine eigene Vereinbarung mit seinem Gott trifft.

Was muss ich bedenken, wenn ich in einer Einrichtung lebe?

Sandra Martino: Immer mehr Einrichtungen akzeptieren Freitodbegleitungen in ihrem Haus. Sie wollen aber darüber informiert werden. Wir raten dazu, sich mit der Heimleitung zu besprechen und sind gerne bereit, deren Wünsche zu akzeptieren. Oft werden wir gebeten, in den Abendstunden zu kommen, wenn die meisten Bewohnenden auf den Zimmern sind, damit die nichts mitbekommen. 

Was sind die Kosten für eine Freitodbegleitung? 

Sandra Martino: Oft liest man, Vereine wie Dignitas würden sich eine goldene Nase mit dem Tod verdienen. Das ist definitiv nicht so. Ziel ist, dass Einnahmen und Kosten einer Freitodbegleitung ungefähr auf null aufgehen. Jegliche Kosten für eine Freitodbegleitung – insgesamt 6.000 bis 7.000 Euro – werden nur fällig, wenn die eingereichten Unterlagen als Entscheidungsgrundlage ausreichen und eine reelle Chance auf Freitodbegleitung besteht. Ist dies nicht der Fall, erteilen wir den Anfragenden eine Absage und sie müssen für die Gesuchprüfung keinen Euro zahlen. 
Weniger begüterte Sterbewillige können eine Befreiung oder Reduktion des Unkostenbeitrags beantragen. Dazu fragen wir nach Belegen, welche die finanzielle Lage belegen, wie zum Beispiel Kontoauszug, Rentenbescheid und eine ungefähre Auflistung der Lebenshaltungskosten. Gerade Langzeiterkrankte, die meist schon lange aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und Medikamente oder Therapien brauchen, die von der Kasse nicht übernommen werden, haben oft kein Erspartes mehr. Die können eine solche Summe gar nicht aufbringen. Da verzichten wir auf den Unkostenbeitrag. Dies wird teils durch Spenden, teils durch Entgegenkommen der Ärzte und Ärztinnen möglich. Im Übrigen greift das Solidaritätsprinzip: Die Freitodbegleitungen kosten immer gleich viel. Einmal bleibt etwas übrig, beim anderen Mal legen wir drauf. 

Wie ist die Rechtslage in Deutschland konkret?

Sandra Martino: Assistierter Suizid ist in Deutschland NICHT verboten, solange man sich an die Kriterien der Freiverantwortlichkeit hält. Es ist aber nicht definiert, wie genau die Freiverantwortlichkeit festgestellt werden soll und wer dies tun kann. Für die Ärzte und Ärztinnen, die bereit sind, einen Menschen beim Suizid zu unterstützen, gibt es dadurch keine absolute Rechtssicherheit. Die Staatsanwaltschaft kann die Rechtmäßigkeit der durchgeführten Freitodbegleitung immer anzweifeln. Zwar gilt die Unschuldsvermutung und die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass etwas nicht rechtens gewesen sein soll. Aber diese Gefahr, sei sie auch noch so klein, hält viele Ärzte und Ärztinnen davon ab, Suizidhilfe zu leisten. Dem können wir lediglich unsere Erfahrungswerte entgegenhalten. Bei den von Dignitas in Deutschland durchgeführten Freitodbegleitungen ist es nur einmal zu einer Anklage gegen den Arzt gekommen und dieser wurde freigesprochen. Während es in der Schweiz seit über 40 Jahren die Möglichkeit zur Suizidhilfe und viel Rechtsprechung dazu gibt, fehlt dies in Deutschland noch.

Immer wieder gibt es Bestrebungen, ein Regelwerk zu schaffen, das alle Gefahren ausmerzen soll. Dies würde eine Kategorisierung der Situationen, in welchen sich die betroffenen Menschen befinden, erfordern. Nach unserer Erfahrung kann dies den Betroffenen niemals gerecht werden: Die Ausgangslage eines jeden Sterbewunsches ist so individuell, dass die Prüfung der Gesuchunterlagen immer in Einzelfallabwägung erfolgt. Der Arzt, der das Medikament mitbringt und die Infusion anlegt, trägt die Verantwortung für die sorgfältige Prüfung der Freiverantwortlichkeit, also der Entscheidungsfähigkeit, des Informiert Seins, der freien Willensbildung. Es ist eine Gratwanderung zwischen dem Wunsch, Rechtssicherheit für Ärzte herzustellen und zu hohen Hürden für die Betroffenen, von denen ja viele gar nicht mehr mobil sind: Wenn die dann von Pontius zu Pilatus, zur Beratungsstelle xy und dann innerhalb von drei Monaten nochmal zum Psychiater und dem Sozialbegleiter und, und, und gehen müssen – dann wird das Recht auf Suizidhilfe ausgehöhlt. 

Im Juli 2025 gab es einen aufsehenerregenden Fall: Den „Gerade-noch“-Freispruch für einen Kelheimer Anästhesisten, der bereits 400 Tage im Gefängnis war, weil er bei einem 79jährigen die Intensivtherapie durch Morphium ersetzt hat, da dieser wiederholt darum gebeten hatte, NICHT als Pflegefall entlassen zu werden. Was bedeutet dieser Fall für die Sterbehilfe?

Sandra Martino: Dieser Fall ist eine ganz andere Sache – das ist Tötung auf Verlangen, und die ist verboten! Beim assistierten Suizid wird der letzte Akt, der das Leben beendet, durch die betroffene Person selbst ausgeführt. Bei der Tötung auf Verlangen tut dies jemand anderer für die betroffene Person. Eine sinnvolle Alternative für schwer kranke Menschen, trotz Intensivmedizin sterben zu können, ist die palliative Sedierung. Dabei werden sie in den letzten Wochen ihres Lebens so weit sediert, dass sie nicht leiden. Es ist dann ihre Entscheidung, während dieser Zeit auf Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit zu verzichten. Bei der palliativen Sedierung muss aber darauf geachtet werden, dass die Dosierung des Morphins so gewählt wird, dass sie NICHT direkt zum Tod führt. Ansonsten würde dies den Tatbestand der Tötung auf Verlangen erfüllen.

Kritiker des assistierten Suizids warnen vor einem Dammbruch, wenn es eine klar positive Rechtsprechung gibt. Wie erleben Sie das?

Sandra Martino: Nachdem seit 2020 in Deutschland Freitodbegleitung nicht mehr unter Strafe steht, sind die Zahlen natürlich gestiegen. Von einem Dammbruch kann aber keine Rede sein: Die Zahlen sind im Verhältnis zur Bevölkerung verschwindend klein. Dignitas macht im Jahr um die 200 Begleitungen in Deutschland, die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben als größter Anbieter hat 2024 laut ihrer Pressemeldung 623 Anträge geprüft, dazu kommen geschätzte 200 Begleitungen durch Ärzte ohne Organisationen. Mit diesen etwa 1000 Begleitungen im Jahr ist der Zenit wohl erreicht: Wir erwarten keine große Steigerung mehr. Das deckt sich auch mit den Zahlen aus der Schweiz. Dort stagniert die Anzahl an Freitodbegleitungen bei Dignitas seit vielen Jahren.

Wir dürfen aber die gesellschaftliche Entwicklung nicht außer Acht lassen: Es darf NIEMALS Druck entstehen, wegen hoher Kosten für medizinische Behandlungen oder Unterbringung in Seniorenheimen das eigene Leben beenden zu sollen. Wir sehen unser Angebot als Alternative für jene Menschen, die das Leid nicht bis zuletzt ertragen möchten, als Ergänzung zur Palliativmedizin. Diese kann zwar Schmerzen eindämmen und Lebensqualität zurückgeben. Die Pflegebedürftigkeit am Lebensende kann aber auch die Palliativmedizin nicht verhindern. Viele unserer Mitglieder lassen sich palliativ-medizinisch begleiten, mit dem Wissen, eine Abkürzung nehmen zu können, wenn sie es nicht mehr aushalten sollten.

Eine Alternative zum assistierten Suizid ist – zumindest für Menschen, die dazu körperlich noch in der Lage sind - der nicht assistierte Suizid. Dabei werden oft Dritte massiv in Mitleidenschaft gezogen: Als unfreiwillig mithelfende U-Bahnfahrer oder Auffindende. Gemäß Schätzung der WHO kommen auf jeden erfolgten nicht assistierten Suizid 19 Suizidversuche, die nicht mit dem Tod enden. Die Überlebenden müssen dann weiterleben - oft von der Gesellschaft stigmatisiert und mit teils schweren körperlichen Folgeschäden. Da halte ich für Menschen mit manifestiertem Sterbewunsch die Freitodbegleitung als die deutlich bessere Lösung!